Bezahlkarte und nun?

Bezugnehmend auf die Einführung der Bezahlkarte stehen wir mit dem Landratsamt Bautzen in Kontakt, um Fragen, Bedenken und Lösungsansätze zu eruieren.

Die Bezahlkarte wird eingeführt, jedoch sollten die Einstellungen und Parameter mit Augenmaß vorgenommen werden.

  • Wir zeigen wir an, dass die Aushändigung einer einzelnen Bezahlkarte pro Haushalt nicht zielführend ist, da ja auch nicht ausreichend Bargeld abgehoben werden kann. Dies ist vom Gesetzgeber (der Bundesregierung) auch nicht  so vorgesehen. Im Gesetzentwurf soll jede/r eine Karte bekommen.

Jede Person muss eine Bezahlkarte erhalten.

Beispiel: Die Mutter muss zu einem Arzttermin (Schwangerschaft) von Hoyerswerda nach Kamenz. In der gleichen Zeit muss der Vater den Einkauf für den Rest der Familie durchführen.

Entwurf § 3 Abs. 5 AsylbLG

Leistungen in Geld oder Geldeswert sollen der oder dem Leistungsberechtigten oder einem volljährigen berechtigten Mitglied des Haushalts persönlich ausgehändigt werden. Leistungen in Geld oder Geldeswert sollen an den Leistungsberechtigten oder an ein volljähriges berechtigtes Mitglied des Haushalts erfolgen. Jedes volljährige Haushaltsmitglied muss über den individuell zustehenden Leistungsumfang auf einer Bezahlkarte selbstständig und unabhängig verfügen können.

  • Folgend stellen wir dar, dass die Menge für die Barauszahlung unzureichend ist.

Vom Landratsamt Bautzen ist eine Barauszahlung von 50€ pro Erwachsenen vorgesehen.

Beispielrechnung Monatsausgaben Erwachsener (Minimalrechnung)
Busfahrt von Hoyerswerda nach Kamenz zum Ausländeramt Ausweisverlängerung (nur Barzahlung möglich)Einzelfahrt 8,60€ + 8,60€  
Sacheneinkauf in DresdenEinzelfahrt 11,40€ + 11,40€  
2x Imbiss (Döner)10€
Bäckereieinkauf2€
Summe52,00€

Vom Landratsamt Bautzen ist eine Barauszahlung von 10€ pro Kind vorgesehen.

Beispielrechnung Monatsausgaben Kind (Minimalrechnung)
Busfahrt von Hoyerswerda nach Kamenz zum Ausländeramt Ausweisverlängerung (nur Barzahlung möglich)Einzelfahrt 5,80€ + 5,80€  
Busfahrt von Hoyerswerda nach Kamenz Arztbesuch (nur Barzahlung möglich)Einzelfahrt 5,80€ + 5,80€  
1x Imbiss (Döner)5€
Bäckereieinkauf2€
Klassenkasse (Schule)Ca. 5€
Summe21,60€

Wir fordern vorerst die Auszahlung von Bargeld auf die Bedarfsstufen nach  Asylbewerber- leistungsgesetz anzupassen und die Auszahlung auf die „Notwendigen persönlichen Bedarfe“ zu erhöhen.

Entwurf  § 2 Abs. 2 AsylbLG

Bei der Unterbringung von Leistungsberechtigten nach Absatz 1 in einer Gemeinschaftsunterkunft bestimmt die zuständige Behörde die Form der Leistung auf Grund der örtlichen Umstände. Unabhängig von der Art der Unterbringung ist die Leistungserbringung auch in Form der Bezahlkarte möglich. Soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs entsprechend § 27a Absatz 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können, sind diese als Geldleistung zu erbringen.

Notwendiger BedarfNotwendiger persönlicher BedarfGesamt
Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende)256 €204 €460 €
Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft)229 €184 €413 €
Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben)204 €164 €368 €
Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17)269 €139 €408 €
Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13)204 €137 €341 €
Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5)180 €132 €312 €

Quelle: Asylbewerberleistungsgesetz Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – BMAS

  • Der Geldbetrag, der nicht von der Karte abgebucht wurde, darf nicht am Monatsende verfallen oder gekürzt werden. Es muss die Möglichkeit geben, dass Geld angespart kann, z.B. für Klassenfahrten, Besuch von Familie/Freunden in anderen Bundesländern, Fahrten zur Botschaft. Ist diese Möglichkeit vorgesehen?

Fragen und Umgang

Es gibt zahlreiche Beispiele, wo Kartenzahlung nicht akzeptiert wird, z.B. bei der Tafel, für Zuzahlungen in der Apotheke, für Sprachmittlerservice.

    Das Lösen von Bustickets ist im Bus nur mit Barzahlung möglich, die Bezahlkarte kann nicht eingesetzt werden. Dies wurde nach Rücksprache mit Busfahrern in Hoyerswerda mitgeteilt.

    Als weiteres Beispiel: Bäckereien und andere Läden akzeptieren eine Kartenzahlung erst bei einem Mindesteinkauf von 20€, somit ist dort eine Kartenzahlung nicht möglich.

    Der Barauszahlbetrag ist zu gering kalkuliert.

    Bitte teilen Sie uns eine Lösung mit.

    • Besteht die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens (z.B. Deutschlandticket, Handytarif, Ratenzahlung)? Auf der Bezahlkarte steht keine IBAN, wie soll das Lastschriftverfahren eingerichtet werden?
    • Einige Menschen haben Schulden bei Anwälten oder dem Landratsamt, können Sie diese Ratenzahlungen per Überweisung tätigen (Dauerauftrag)? Hier wäre auch das Deutschlandticket, Vereinsmitgliedschaft oder der Handytarif betroffen.
    • Ist das Einkaufen im Internet bedingt möglich (billigere Kleidung, spezielle Lebensmittel)?
    • Könnte hier ein Freibetrag auf der Karte eingerichtet werden, dass Onlineshopping im Inland möglich ist?
    • Der Verein/Paten gehen in manchen Angelegenheiten in Vorleistung, kann das Geld von der Bezahlkarte überwiesen werden? Gibt es eine Stelle, wo man im LRA sich das Geld auszahlen lassen kann, nach Vorlage der Quittung?
    • Schulklassen führen eine Klassenkasse und erheben Kopiergebühren. Können die Schulen die Bezahlkarte einlesen? Wie ist die Umsetzung hier geplant?
    • An wen wenden sich Betroffene, wenn die Bezahlkarte nicht funktioniert? Gibt es eine Notfallhotline, eine bestimmte Stelle im Ausländeramt?

    Hier geht es in erster Linie um die Empfänger der Zahlung (Vereine, Läden, Institutionen) und nicht um die Geflüchteten.

    • Die Bezahlkarte kann nach Antrag für andere Bundesgebiete freigeschalten werden. Wie soll die Antragsstellung erfolgen – per Email oder persönlich? Wie weit im Voraus muss die Beantragung erfolgen?

    Wir halten Sie, in geeigneter Form auf dem laufenden, was die Antwort des Landratsamt Bautzen sein wird.
    Willkommen in Kamenz e.V.